Badeordnung
  1. Aus Sicherheitsgründen dürfen:
    sich Nichtschwimmer nur im Bereich des Hubbodens im Wasser aufhalten
    vorschulpflichtige und des Schwimmens unkundige Kinder das Bad nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen
    Personen mit offenen Wunden oder solche, die an ansteckenden Krankheiten leiden, das Hallenbad nicht benutzen.
  2. Der Eintrittspreis berechtigt zu einem Aufenthalt im Hallenbad von 1 1/2 Stunden (inklusive Aus- und Ankleiden).
  3. Die Anordnungen des Aufsichtspersonals erfolgen im Auftrag des Schulrates und sind strikte zu befolgen.
  4. Das Hallenbad muss durch das Eingangsdrehkreuz betreten und durch das Ausgangsdrehkreuz verlassen werden.
  5. Die Räume nach den Umkleidekabinen (Garderobe, Toiletten, Duschräume, sowie die Schwimmhalle) dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
  6. Für Beschädigungen jeglicher Art ist Schadenersatz zu leisten.
  7. Für Unfälle, die auf Selbstverschulden zurückzuführen sind, wird jede Haftung abgelehnt.
  8. Im Interesse der Badewasserqualität werden die Badegäste angehalten:
    sich vor dem Bad gründlich mit Seife zu duschen
    sofern keine Badekappe getragen wird, auch die Haare zu waschen
    Seife und andere Reinigungsmittel nur in den Duschen zu verwenden
    jede Verunreinigung der Hallenbad-Anlage, insbesondere des Badewassers, zu vermeiden.
  9. Die Badbesucher sind gebeten auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen und durch gesittetes Benehmen zu einem angenehmen Badeklima beizutragen.
    Verbieten müssen wir aus diesem Grunde:
    Lärmen und Herumrennen
    den Betrieb jeglicher Tonwiedergabegeräte
    Essen (auch Kaugummi kauen), Trinken oder Rauchen im Garderoben-, WC-und Schwimmhallenbereich
    andere Personen in das Schwimmbecken zu stossen oder unterzutauchen
    Spielmaterial auf der Rutschbahn und auf dem Klettergerüst zu benützen
    Badegäste durch Spiele zu belästigen
    das Hineinspringen ins Schwimmbecken von der Längsseite
    Aufenthalt im Garderobenbereich, ausser beim Aus- und Ankleiden.
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